Bei einer mehrzügigen Abgasanlage, zumeist der Kombination aus Schornstein (Festbrennstofffeuerung) und Abgasleitung (z.B. Gas-Brennwertgerät) sind die Abgasmündungen besonders zu betrachten. Zwei wesentliche Aspekte sind hier zu bedenken. Einerseits die mögliche Brandgefahr der Kunststoffabgasleitung durch den nebenliegenden Schornstein, andererseits die Gefahr (Gegenstrombetrieb) die Rauchgase über den Zuluftringspalt anzusaugen. Detaillierte Angaben werden hierzu in der DIN V 18160 gemacht.

Skoberne stellt zu diesem Zwecke zwei Varianten an Schachtabdeckungen zur Verfügung. Zum einen eine Kunststoffschachtabdeckung, zum anderen eine metallische Schachtabdeckung mit metallischem Mündungsrohr. Unter bestimmten Anforderungen ist solch eine mehrzügige Abgasanlage auch mit einer Kunststoffschachtabdeckung zu realisieren. Das Abstandsmaß Hü muss mindestens 1000 mm betragen, an den Schornstein muss eine Regelfeuerstätte (bis 400 °C) angeschlossen sein und die Zunge (Wandung zwischen Schacht und Schornstein) muss mindestens 100 mm stark sein. Darüber hinaus darf der Ringspalt zwischen Schacht und Abgasleitung nicht weniger als 15 mm betragen.

Die Anforderungen bei metallischer Schachtabdeckung bei mehrzügiger Anwendung mit Rußbrandgefahr werden mit den von Skoberne angebotenen Bauteilen erfüllt. Das Abstandsmaß Hü kann bei metallischer Schachtabdeckung im Vergleich deutlich verringert werden.

Nachfolgende Zeichnungen erläutern die vorherigen Ausführungen.

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