Der Ringspalt um die Abgasleitung ist aus verschiedenen Gründen eine vorgeschriebene Notwendigkeit. Allem vorangestellt ist der Aspekt der Betriebssicherheit:

  • Abführen von Leckagen (Gegen- oder Gleichstrom)
  • Verbrennungsluftansaugung
  • Längsbeweglichkeit der Abgasleitung

Darüber hinaus ist der Montageaspekt bzw. der Aspekt der Demontage zu betrachten. Die Abgasleitung muss sicher und ohne Beschädigungen in den Schacht ein- und ausgebaut werden können. Nachfolgende Querschnitte berücksichtigen den geforderten Mindestringspalt bei raumluftabhängiger Betriebsweise (Gleichstromprinzip). Bei runden Schachtquerschnitten beträgt dieser 3 cm und bei quadratischen bzw. rechteckigen Schachtquerschnitten 2 cm, gemessen zwischen Schachtinnenwand und Außenwandung der Abgasleitung. Der Mindestringspalt ist bei raumluftunabhängiger Betriebsweise (Gegenstromprinzip) grundsätzlich ebenfalls wie zuvor beschrieben gefordert. Durch einen rechnerischen Nachweis ist jedoch eine Verringerung der Ringspaltes möglich; eine nachhaltige Montage bzw. Demontage vorausgesetzt. Dieser Punkt ist von vielen Faktoren abhängig und muss bereits bei der Planung berücksichtigt werden.

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