Eine der wichtigsten Forderungen bei Planung und Ausführung ist, dass bei der Installation die Einhaltung des notwendigen Gefälles von 3° in Richtung der Feuerstätte beachtet wird. Das Gefälle wird allein durch die Umlenkungen 87° vorgegeben. Mit anderen Worten entspricht die Neigung von 3° einem Höhenunterschied von 5 cm auf 1 m Länge. Hintergrund dieser Forderung ist das einwandfreie Ablaufen des sauren Kondensats. Zu vermeiden ist also die Aufkonzentration der Säure, die eine Schädigung der Dichtung zur Folge haben kann.

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