Vorschriften über die Montage von Revisionsöffnungen finden Sie in der DIN V 18160-1(-5). Die normgerecht montierte untere Revisionsöffnung erlaubt es, im senkrechten Teil (bis 15 Metern Länge) auf eine obere Revisionsöffnung zu verzichten.Die Überprüfung von der Mündung ist somit hinfällig, aufwendige und kostenintensive Sicherheitseinrichtungen auf der Dachfläche sind nicht notwendig. 

Die Vorgehensweise und mögliche Anordnungen sind mit dem/der zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister/in abzustimmen.

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