Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller gemäß EU-Verordnung, "dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsvorschriften der Gemeinschaft über Ihre Anbringung festgelegt sind". Die Abkürzung CE steht für Conformité Européenne , was frei übersetzt so viel wie Eurokonform heißt. Das CE-Kennzeichen besteht neben dem Logo auch aus einer Nummern- und Ziffernreihe.

Ab dem 1. Juli 2013 ist die neue Bauproduktenverordnung der Europäischen Union in Kraft getreten, auf die sich der Norm-Entwurf 14471:2013 bezieht. Hieraus ergeben sich bereits jetzt folgende Änderungen:

Bauprodukte, die durch harmonisierte europäischen Normen erfasst sind, müssen künftig neben der CE-Kennzeichnung (Nachweis der Zulässigkeit des "In-Verkehr-Bringens") auch über sogenannte Leistungserklärungen (DoP = Declaration of Performance) verfügen. Diese Leistungserklärung ersetzt die bisherige Konformitätserklärung des Herstellers und ist dem Kunden zugänglich zu machen.

Die Leitungserklärung stellen wir Ihnen in der nachfolgenden Tabelle und folgendem Link zur Verfügung:

DoP - Leistungserklärung Nr. 9184-05DoP vom 04.08.2016

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